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Werden Kontaktlinsen von der Krankenkasse gezahlt?

Wer sich mit dem Gedanken trägt, anstatt einer Brille Kontaktlinsen zu verwenden, wird feststellen müssen, dass wie bei vielen anderen Zuzahlungen auch, nur noch in ganz besonderen Fällen die Kosten übernommen werden. Die Krankenkassen sind gegenüber ihren Versicherten stark auf Sparkurs und das ist auch der Grund dafür, dass Kontaktlinsen nur dann bezuschusst werden, wenn bestimmte Indikationen vorliegen.

Diese möchten wir mal näher betrachten.

Indikationen für die Kostenübernahme durch Krankenkassen

Um von der Krankenkasse einen Zuschuss zur Sehhilfe zu bekommen, muss mindestens eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegen. Dies ist der Fall, wenn:

  • eine Blindheit auf dem einen Auge besteht und das andere Auge eine starke Sehschwäche aufweist. Hier gilt der Diagnoseschlüssel  H54.1.
  • Auf beiden Augen eine starke Sehschwäche mit einem Diagnoseschlüssel von H54.2 diagnostiziert wurde.
  • Beide Augen vollständig blind sind. Hier gilt der Diagnoseschlüssel  H54.0.

Hier eine Auflistung der medizinischen Indikationen, bei denen ein Zuschuss der Krankenkassen möglicherweise gewährleistet wird:

  • Bei Kurzsichtigkeit, die mehr als 8.0 Dioptrien aufweist, also Myopie magna mit mehr als - 8.0 Dpt..
  • Bei Weitsichtigkeit, die mehr als 8.0 Dioptrien aufweist, also eine hohe Hyperopie mit mehr als + 8.0 Dpt..
  • Wenn ein Keratokonus vorliegt, also eine Ausdünnung sowie kegelförmige Verformung der Hornhaut.
  • Bei ungleicher Brechkraft an beiden Augen, die mehr als 2.0 Dioptrien ausmacht, also Anisometropie, die einen Unterschied von mehr als 2.0 Dpt. zwischen beiden Augen darstellt.
  • Bei kegelförmiger Verbauchung der Hornhaut, also Keratokonus.
  • Bei irregulärem Astigmatismus, wobei hier die Voraussetzung gegeben sein muss, dass mit dem Tragen von Kontaktlinsen eine gegenüber dem Tragen einer Brille verbesserte Sehkraft von wenigstens 20 Prozent gewährleistet ist. Ein irregulärer Astigmatismus liegt dann vor, wenn der Astigmatismus entweder 2.0 Dpt. Oder mehr als 2.0 Dpt. Bei schräger Achse ausmacht. Ein irregulärer Astigmatismus liegt auch dann vor, wenn der Astigmatismus entweder 3.0 Dpt. oder mehr als 3.0 Dpt. bei jeglicher Achsstellung ausmacht (Zylinderwert).
  • Zugeständnisse werden von den Krankenkassen oft auch dann gemacht, wenn der Visus mit dem Tragen von Kontaktlinsen um ganze 50% besser ist als mit der optimalsten Brille.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Kosten in der Regel voll erstattet. Voraussetzung ist auch hier die ärztliche Verordnung.

In diesen Fällen können sich also diejenigen, die zur Brille gerne Kontaktlinsen wollen, freuen.

Natürlich muss grundsätzlich die Indikation durch einen Facharzt bestätigt sein. Generell gilt, dass die Kosten für Pflegemittel nicht durch die Krankenkasse gedeckt werden.

Krankenkassen geben nur eine Bezuschussung

Die Krankenkassen unterscheiden dabei zwischen Volljährigen und noch nicht Volljährigen. Generell zahlen die Krankenkassen leider auch nur feste Zuschüsse. Diese festgelegten Krankenkassenzuschüsse können allerdings keineswegs die Kosten qualitativ hochwertiger Kontaktlinsen decken.

Wer Monatslinsen verwenden will, hat noch größere Schwierigkeiten, von den Krankenkassen Zuschüsse zu erhalten. Zu den besonderen fachärztlich festzustellenden Indikationen zählen die ophtalmologischen Erkrankungen, in deren Fällen ein Patient Medikamente einnehmen muss, die die Qualität der Kontaktlinsen beeinflussen.

Generell schwierig wird der Sachverhalt, dass selbst dann, wenn Krankenkassen Zuschüsse gewähren, diese nicht die Kosten für gute qualitativ hochwertige Kontaktlinsen (wie zum Beispiel den Biofinity) decken können.

Zusatzversicherungen können Kosten übernehmen

Gesetzlich Krankenversicherte können bestimmte private Zusatzversicherungen wählen, die die Kosten für Kontaktlinsen übernehmen. Wie bei allen Zusatzleistungen ist es heute besonders notwendig, sich genau zu erkundigen, welche Zusatzversicherungen welche Kosten übernehmen können. Darauf zu setzen, dass gesetzlich Versicherte nicht in diese Pflicht genommen werden, Beiträge für viele zuvor von den Krankenkassen übernommenen Leistungen heute selbst tragen zu müssen, wäre sicher unrealistisch.

Immer den Facharzt konsultieren

Sollen es Kontaktlinsen sein, so kann der Facharzt am besten empfehlen, ob weiche oder harte Kontaktlinsen besser geeignet sind. Der Augenarzt weiß auch um die Qualität der marktüblichen Kontaktlinsen und kann auch hier beraten. Da die Augen empfindliche Körperzonen sind, sollte jedenfalls nicht aus Kostengründen nur mangelhafte Qualität gewählt werden. Heute kann jeder überall im Internet schon Kontaktlinsen aller Art bestellen. Das bedeutet zwar viel Freiheit auf dem Markt, es bedeutet aber auch umso mehr Sorgfaltspflicht für sich selbst. Schließlich sind es Ihre Augen!

Also am besten beim Augenarzt die Kontaktlinsen anpassen lassen und dann im Kontaktlinsen Preisvergleich günstig nachbestellen. So kann man sich die nächste Untersuchung aus der Ersparnis gegenüber dem oft sehr teuren Kauf beim Arzt selbst oder beim Optiker ohne weiteres leisten. So hat man immer die Sicherheit der fachlichen Kontrolle und die Sicherheit, die Linsen günstig bekommen zu können.

Wer nicht in die Kategorie der Kontaktlinsenträger gehört, die für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage kommt, dem bleibt trotzdem der Weg, die Kontaktlinsen steuerlich geltend zu machen.

Quelle: u.a. sozialversicherung-kompetent.de


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Stand: November 2016